Spielerschutz · Ratgeber
OASIS Sperre aufheben: Fristen und Dauer
Eine OASIS Sperre aufheben kannst du frühestens nach der Mindestdauer, nur schriftlich, und danach wartest du noch mindestens eine Woche. Von allein endet eine OASIS-Sperre nie, nur die 24-Stunden-Sperre per Panik-Button.
- Wartezeit: mindestens 1 Woche
- § 8b GlüStV 2021
Geprüft am Rechtsstand: §§ 8, 8b GlüStV 2021 · RP Darmstadt (Stand 10/2026)
Wann du frühestens wieder spielen kannst
| Panik-Button | Nach 24 Stunden, ohne Antrag |
|---|---|
| Selbstsperre ohne Angabe der Dauer | Nach einem Jahr beantragen, wirksam erst nach Ablauf einer Woche ab Eingang |
| Selbstsperre mit gewählter Dauer | Beantragen, sobald diese Dauer vorbei ist (mindestens drei Monate), dann noch eine Woche warten |
| Fremdsperre | Nach einem Jahr beantragen, wirksam nicht vor Ablauf eines Monats nach Eingang |
§ 8b GlüStV 2021; Regierungspräsidium Darmstadt, Fragen und Antworten zu OASIS.
So kannst du die OASIS Sperre aufheben lassen
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Schritt 1: Die Mindestdauer abwarten
Vorher geht nichts. Ein Antrag, der zu früh kommt, wird nicht vorgemerkt, er ist unwirksam, und du musst ihn später neu stellen.
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Schritt 2: Das Online-Formular ausfüllen
Den Antrag stellst du über das Online-Formular des Regierungspräsidiums Darmstadt. Der Antrag braucht deine eigenhändige Unterschrift. Eine kurze E-Mail ohne Unterschrift reicht nicht.
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Schritt 3: Eine Ausweiskopie beilegen
Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass. Einen Führerschein nimmt die Behörde ausdrücklich nicht.
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Schritt 4: Auf den Bescheid warten
Das Regierungspräsidium teilt dir mit, wenn die Sperre aufgehoben ist. Erst dann lässt dich ein Anbieter wieder spielen.
Wie lange es dauert
Eine feste Bearbeitungszeit nennt das Regierungspräsidium nicht. Fest steht nur die Untergrenze aus dem Gesetz: Wirksam wird die Aufhebung erst, wenn nach dem Eingang deines Antrags eine Woche abgelaufen ist, bei einer Fremdsperre ein Monat (§ 8b GlüStV 2021).
Ein Rechenbeispiel
Du hast dich am 1. November für drei Monate gesperrt:
| Schritt | Datum |
|---|---|
| Sperre beginnt | 1. November |
| Antrag frühestens möglich | 1. Februar |
| Antrag geht ein | 3. Februar |
| Sperre frühestens aufgehoben | 11. Februar |
Die Woche hat einen Zweck: Sie soll dir Zeit geben, es dir noch einmal zu überlegen.
Warum es länger dauern kann
Wie viel länger es dauert, hängt vor allem von deinem Antrag ab. 2025 hat die Behörde rund 60.000 Anträge bearbeitet, und viele davon waren nach ihren Angaben unvollständig. Wer alles beim ersten Mal beilegt, ist schneller.
Einen Weg an den Fristen vorbei gibt es nicht. Sie stehen im Gesetz, und auch ein Anwalt kann sie nicht verkürzen.
Wer zuständig ist und wie du die Behörde erreichst
Immer das Regierungspräsidium Darmstadt, ganz gleich, ob du in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Hamburg wohnst. Es führt OASIS für alle 16 Länder (§ 8 Abs. 1).
Der Anbieter, bei dem du dich gesperrt hast, kann die Sperre nicht aufheben. Er darf deinen Antrag höchstens weiterleiten.
Und nur du selbst kannst die Aufhebung beantragen, auch bei einer Fremdsperre. Wer dich hat sperren lassen, kann die Sperre also nicht einfach zurücknehmen.
So erreichst du das Regierungspräsidium
| spieleranfragenoasis@rpda.hessen.de | |
| Telefon | 06151 12 8611 |
| Telefonzeiten | Mittwoch 9:30 bis 11:30 Uhr, Donnerstag 13 bis 15 Uhr |
Das sind vier Stunden pro Woche, für alles andere bleibt die E-Mail.
Nach der Aufhebung
Bei der nächsten Kontrolle antwortet OASIS wieder mit „nicht gesperrt“. Gespeichert bleibt die Sperre trotzdem noch sechs Jahre, nur abrufen können Anbieter sie in dieser Zeit nicht. Wird eine Fremdsperre aufgehoben, erfährt das auch, wer sie beantragt hat, und kann eine neue beantragen.
Anbieter dürfen dich nicht drängen, eine Sperre aufzuheben, und dich danach nicht mit Boni oder Rabatten zurückholen (§ 8 Abs. 4).
Lässt dich ein Anbieter nicht spielen, obwohl du gar nicht in OASIS stehst, liegt es oft an LUGAS. Dann hilft dir unser Ratgeber zum LUGAS-Limit weiter. Wie die Sperre selbst funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Spielersperre.
Quellen
Änderungsprotokoll
- Für Handys neu gegliedert: Rechenbeispiel und Kontakt als Tabelle, Zwischenüberschriften.
- Fremdsperre: Wirksamkeit wie im Gesetz formuliert (§ 8b Abs. 3).
- Frist genauer: Die Aufhebung wirkt erst nach Ablauf der Woche ab Eingang (§ 8b Abs. 3 GlüStV 2021).
Ältere Änderungen anzeigen (2)
- Rechenbeispiel zur Wartewoche korrigiert (frühestens 11. statt 10. Februar), Antragsweg präzisiert.
- Erstveröffentlichung.