Regulierung · Ratgeber
GGL: Was die Glücksspielbehörde macht
Die GGL, die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale), erlaubt und überwacht Glücksspiel, das im Internet für ganz Deutschland angeboten wird: Online-Automaten, Online-Poker, Sport- und Pferdewetten. Sie führt die Whitelist der erlaubten Anbieter und das Limitsystem LUGAS, und sie geht gegen illegale Seiten im Netz vor.
Für Spielhallen und die Lotto-Annahmestelle um die Ecke ist sie nicht zuständig, für die Spielersperre OASIS auch nicht.
Und wenn ein Anbieter dir Geld schuldet, holt sie es dir nicht zurück. Wer dir stattdessen weiterhilft, zeigt die Tabelle Wohin mit welchem Anliegen.
Geprüft am Rechtsstand: §§ 9a, 27a–27l GlüStV 2021 · § 50 Nr. 8 GwG (Stand 10/2026)
Was die GGL entscheidet
Seit dem 1. Januar 2023 hat die GGL alle Aufgaben übernommen, die ihr der Glücksspielstaatsvertrag zuweist (§ 27f). Sie erteilt die Erlaubnisse, die in allen 16 Ländern gelten (§ 9a Abs. 1):
- Online-Automaten und Online-Poker,
- Sportwetten,
- Pferdewetten im Internet,
- bundesweite Soziallotterien und Klassenlotterien.
Für gewerbliche Spielvermittler, die in mehreren Ländern arbeiten, ist sie ebenfalls zentral zuständig (§ 19 Abs. 2, § 27f Abs. 5). Wer so eine Erlaubnis hat, steht auf ihrer amtlichen Liste, und die GGL beaufsichtigt ihn danach auch (§ 9a Abs. 2).
Welche Systeme betreibt sie für Spieler?
Das Limitsystem LUGAS (§ 27f Abs. 4), mit der Limitdatei für deine Einzahlungen bei allen erlaubten Online-Anbietern und der Aktivitätsdatei, die verhindert, dass du bei zwei Anbietern gleichzeitig spielst.
Sie legt fest, unter welchen Bedingungen ein Anbieter ein Einzahlungslimit über 1.000 € zulassen darf, und sie darf den Höchsteinsatz an Online-Automaten anpassen.
Wie das Limit im Alltag funktioniert, erklären wir beim LUGAS-Limit, die Einsatzstufen bei den Regeln für Online-Automaten.
Was tut sie gegen illegale Seiten?
Gegen unerlaubtes Glücksspiel im Netz, das in mehr als einem Land erreichbar ist, geht allein die GGL vor (§ 9a Abs. 3). Sie kann
- Anbietern und Werbenden das Geschäft untersagen,
- Banken und Zahlungsdiensten die Mitwirkung an Zahlungen verbieten,
- Diensteanbieter auffordern, Seiten zu sperren.
Internetzugangsanbieter kann sie nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2025 nur in Ausnahmefällen zu Sperren verpflichten, etwa wenn ein Anbieter bewusst mit dem Glücksspielveranstalter zusammenarbeitet.
Das soll die zweite Änderung des Staatsvertrags beheben. Sie gilt erst, wenn alle Länder zugestimmt haben.
Für die Anbieter, denen sie eine Erlaubnis erteilt hat, ist die GGL außerdem die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz (§ 50 Nr. 8 GwG). Daneben beobachtet sie den Markt und fördert die Forschung zum Glücksspiel (§ 27e). Was ihr Tätigkeitsbericht 2025 über den Markt zeigt, haben wir im Glücksspielmarkt in Zahlen zusammengefasst.
Wofür sie nicht zuständig ist
Wer ist für die Spielersperre zuständig?
Das Regierungspräsidium Darmstadt, und zwar dauerhaft, wie die GGL selbst betont. Eine Sperre beantragst du beim Anbieter oder direkt in Darmstadt, ihre Aufhebung nur in Darmstadt. Nach Halle geht beides nicht. Wie das abläuft, steht bei der Spielersperre.
Und für Spielhallen und Spielbanken?
Spielbanken, Spielhallen, Wettbüros und Lotto-Annahmestellen beaufsichtigen die Länder, oft zusammen mit den Kommunen.
Auch Online-Roulette und Online-Blackjack sind Ländersache (§ 22c GlüStV 2021): Wo es sie legal gibt, hat das Land die Erlaubnis erteilt, nicht die GGL. Welche Länder das bisher tun, haben wir im Magazin zusammengestellt.
Hilft die GGL bei Ärger mit einem Anbieter?
Nein. Beschwerden über deine Ein- und Auszahlungen bearbeitet sie nach eigenen Angaben nicht, und sie setzt keine Ansprüche durch, etwa die Auszahlung eines Guthabens oder die Rückforderung von Verlusten.
Rechtsberatung gibt sie auch nicht. Was du stattdessen tun kannst, erklären wir bei nicht ausgezahlten Gewinnen. Und wer Hilfe bei Spielproblemen sucht, findet sie bei den Beratungsstellen, nicht bei der Aufsicht.
Wohin mit welchem Anliegen
| Eine Seite ohne deutsche Erlaubnis oder Werbung dafür | Die GGL, über ihr Kontaktformular. So meldest du es. |
|---|---|
| Ein erlaubter Online-Anbieter hält sich nicht an die Regeln | Die GGL, Thema „Unregelmäßigkeiten bei erlaubten Glücksspielangeboten im Internet“. |
| Dein LUGAS-Limit stimmt nicht | Zuerst der Anbieter, dann die GGL. Was sie dafür von dir braucht, steht beim LUGAS-Limit. |
| Ein Anbieter zahlt nicht aus | Den Anspruch setzt du selbst durch, schriftlich mit Frist, notfalls vor Gericht. So gehst du vor. |
| Sperre beantragen oder aufheben | Beantragen beim Anbieter oder beim Regierungspräsidium Darmstadt, das OASIS führt; aufheben nur dort. Sperre aufheben. |
| Spielhalle, Spielbank, Wettbüro, Lotto-Annahmestelle | Die Glücksspielaufsicht deines Landes, bei Spielhallen oft das Ordnungs- oder Gewerbeamt. Liste der Länder. |
| Was ein Anbieter mit deinen Daten macht | Der Datenschutzbeauftragte des Anbieters oder die Datenschutzaufsicht. |
| Du kommst vom Spielen nicht los | Beratungsstellen, kostenlos und anonym. Wo es Hilfe gibt, auch in deinem Land. |
Zusammengestellt aus den Angaben der GGL zu ihren Zuständigkeiten und dem Glücksspielstaatsvertrag 2021, Stand Oktober 2026.
Illegales Glücksspiel bei der GGL melden
Hinweise nimmt die GGL über ihr Kontaktformular entgegen, auch ohne Namen. So kommt dein Hinweis an.
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Schritt 1: Erst die Liste prüfen
Steht der Anbieter mit genau dieser Domain nicht auf der GGL-Whitelist, hat er keine deutsche Erlaubnis. Dann ist der Hinweis richtig bei der GGL.
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Schritt 2: Belege sichern
Screenshots oder ein Video, die vollständige Adresse der Seite und wann du sie gesehen hast. Bei Werbung den Namen des Streamers oder Influencers und die Plattform, bei Vergleichsportalen deren Adresse. Hast du mit dem Anbieter geschrieben, leg den Schriftverkehr dazu.
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Schritt 3: Hinweis abschicken
Über das Kontaktformular auf gluecksspiel-behoerde.de. Wähl das passende Thema, etwa „Unerlaubtes Glücksspiel im Internet“ oder „Werbung für unerlaubte Glücksspielangebote im Internet“. Pro Formular geht nur ein Anliegen.
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Schritt 4: Anonym bleiben, wenn du willst
Deine Kontaktdaten sind freiwillig, die GGL akzeptiert auch Alias-Angaben. Mit einer echten Adresse kann sie allerdings nachfragen, falls etwas fehlt.
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Schritt 5: Keine Antwort erwarten
Ob die GGL gegen einen Anbieter vorgeht, darf sie dir nicht mitteilen. Ihr Maßstab ist auch nicht, ob die Seite noch zu sehen ist, sondern ob man aus Deutschland noch mitspielen und einzahlen kann.
Wer in deinem Bundesland zuständig ist
Eigene Zusammenstellung aus den Internetseiten und Ausführungsgesetzen der Länder, Stand 26. Oktober 2026. Die Ministerien heißen in jedem Land etwas anders, wir nennen sie nach ihrer Aufgabe.
Wie die GGL aufgebaut ist
Die GGL ist keine Bundesbehörde, sondern eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die alle 16 Länder gemeinsam tragen (§§ 27a, 27c). Ihren Sitz hat sie in Sachsen-Anhalt, am Hansering 15 in 06108 Halle (Saale).
Bezahlt wird sie von den Ländern, aufgeteilt nach einem für die GGL angepassten Königsteiner Schlüssel, nach dem auch andere gemeinsame Einrichtungen der Länder finanziert werden. Gegründet wurde sie zum 1. Juli 2021, die ersten Aufgaben übernahm sie ein Jahr später.
Wer leitet die GGL?
Der Vorstand, bestellt vom Verwaltungsrat: mindestens zwei Personen, für höchstens fünf Jahre (§ 27i). Auf ihrer Website nennt die GGL Ronald Benter als Vorstand, im Amt seit dem 1. Juli 2021.
Im Verwaltungsrat sitzt für jedes Land eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem zuständigen Ministerium (§ 27h). Über Satzung und Wirtschaftsplan entscheidet er einstimmig, sonst mit zwei Dritteln der Stimmen.
Den Vorsitz übernimmt jedes Jahr am 1. Juli ein anderes Land, seit Juli 2026 ist es Berlin. Die Rechtsaufsicht führt das Innenministerium von Sachsen-Anhalt, in Abstimmung mit den anderen Ländern (§ 27l).
Wie erreichst du die GGL?
Über das Kontaktformular auf gluecksspiel-behoerde.de und unter 0345 52352-0.
Was sie in ihren ersten fünf Jahren nach eigener Zählung erreicht hat und wo Kritiker widersprechen, steht in unserer Meldung zur Bilanz.
Quellen
Änderungsprotokoll
- Zuständigkeit für Sperren präzisiert (Antrag auch beim Anbieter, Aufhebung nur in Darmstadt), Link zu den Marktzahlen 2025.
- Für Handys neu gegliedert: Erlaubnisse und Befugnisse als Listen, Zwischenfragen zu Spielersperre, Spielhallen, Ärger mit Anbietern, Vorstand und Kontakt.
- Präzisiert: Zuständigkeit für Spielvermittler (§ 19 Abs. 2), Vorstand, Netzsperren nach BVerwG, LUGAS-Dateien, Königsteiner Schlüssel.
Ältere Änderungen anzeigen (1)
- Erstveröffentlichung.