Spielerschutz · Ratgeber
GGL Whitelist: So prüfst du einen Anbieter
Ob ein Anbieter in Deutschland Glücksspiel anbieten darf, steht an genau einer Stelle: in der GGL Whitelist, der amtlichen Liste der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Steht die Internetadresse, auf der du spielst, dort nicht, ist das Angebot nicht erlaubt. Daran ändern eine deutsche Seite, ein Siegel und eine Hotline mit Berliner Vorwahl nichts.
Für Roulette und Blackjack im Netz gibt es ganze fünf Erlaubnisse, und keine davon gilt in ganz Deutschland.
Geprüft am Rechtsstand: GlüStV 2021 · GGL-Whitelist (Stand 02.10.2026)
Die Liste im Oktober 2026
- Anbieter von Online-Automaten
- 36
- mit 99 Domain-Einträgen
- Anbieter von Sportwetten im Netz
- 27
- mit 33 Domains
- Anbieter von Online-Poker
- 5
- alle mit Sitz auf Malta
- Erlaubnisse für Online-Casinospiele
- 5
- 4 × Schleswig-Holstein, 1 × Bayern
Eigene Auswertung der GGL-Whitelist, Stand 02.10.2026, abgerufen am 21.10.2026
Was auf der GGL Whitelist steht
Offiziell heißt die Liste „Übersicht der erlaubten Glücksspielanbieter“. Sie umfasst weit mehr als Online-Casinos: Sportwetten, Pferdewetten, Lotterien, Soziallotterien, Lotterie-Einnehmer und 21 Spielbank-Betreiber stehen ebenfalls darauf, zusammen 167 Einträge.
Zu jedem Eintrag gehören Adresse, Vertriebsgebiet, die zuständige Behörde und bei Online-Angeboten die erlaubten Domains mit dem Datum der ersten Erlaubnis.
Nicht jeder Eintrag geht auf die GGL zurück. Wofür sie zuständig ist, haben wir getrennt aufgeschrieben. Spielbanken, die staatlichen Lotto-Gesellschaften und Online-Casinospiele wie Roulette oder Blackjack beaufsichtigt das jeweilige Land. Wer zuständig ist, steht bei jedem Eintrag unter „Zuständigkeit“.
Im Netz ist meist von einer GGL-Lizenz die Rede, das Gesetz spricht von einer Erlaubnis. Gemeint ist dasselbe. Eine Lizenz aus einem anderen Land ist jedenfalls keine.
So prüfst du einen Anbieter
- Ruf die Whitelist selbst auf, über gluecksspiel-behoerde.de, nicht über einen Link auf der Seite des Anbieters. Ein Link kann überall hinführen.
- Gib die Domain in die Volltextsuche ein, nicht nur den Markennamen. Die Erlaubnis gilt für bestimmte Internetseiten, und viele Anbieter haben mehrere.
- Vergleich die Adresse in deinem Browser Buchstabe für Buchstabe mit der Liste. Ein angehängtes Wort oder eine andere Endung reicht für eine fremde Seite.
- Schau, für welche Spielart die Erlaubnis gilt. Steht bei einem Anbieter nur „Sportwetten“, sind seine Automaten nicht erlaubt, auch wenn sie auf derselben Seite laufen.
- Bei Roulette, Blackjack oder Live-Casino achte auf das Vertriebsgebiet. Eine Erlaubnis für Schleswig-Holstein gilt nur dort (§ 22c GlüStV 2021). Warum das so ist, erklären wir im Magazin.
Ist eine .com-Adresse ein Warnzeichen?
Ja. Erlaubte Online-Angebote laufen immer unter einer .de-Domain, das schreibt das Gesetz vor (§ 6e Abs. 3 GlüStV 2021).
Wie aktuell ist die Liste?
Sie ändert sich laufend: Neue Anbieter kommen dazu, andere verschwinden wieder. Bei unserer letzten Prüfung am 1. November 2026 trug sie weiter den Stand vom 2. Oktober 2026.
Prüf also lieber am Tag, an dem du dich anmeldest, als dich auf eine alte Erinnerung zu verlassen.
Was ein Anbieter für den Eintrag nachweisen muss
Ein Formular und eine Gebühr reichen für einen Eintrag nicht. Wer eine Erlaubnis für Online-Automaten, Poker oder Sportwetten will, muss unter anderem:
- offenlegen, wem das Unternehmen gehört, bis hinunter zu Anteilen über 5 %,
- belegen, woher das Geld für den Betrieb stammt (§ 4a Abs. 1 GlüStV 2021),
- einen Sitz in der EU oder im EWR haben und, falls keinen in Deutschland, einen Bevollmächtigten hier,
- Zahlungen über Banken in der EU abwickeln,
- der Behörde Schnittstellen geben, über die sie jedes Spiel in Echtzeit prüfen kann,
- eine Bankbürgschaft für die Auszahlungen an Spieler stellen, mehr dazu unter Gewinn nicht ausgezahlt.
Eine Bedingung fällt besonders auf: Weder der Anbieter noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen darf unerlaubtes Glücksspiel veranstalten oder vermitteln. Wer nebenher eine Seite ohne Erlaubnis betreibt, erfüllt die Voraussetzungen also nicht.
Wie lange gilt eine Erlaubnis?
Eine erste Erlaubnis gilt fünf Jahre, jede weitere sieben (§ 4c Abs. 1). In der Liste steht deshalb neben dem Datum der ersten Erlaubnis manchmal ein Folgeerlaubnisdatum.
Die meisten Erlaubnisse für Online-Automaten stammen aus dem Jahr 2022. Für sie steht 2027 die nächste Runde an.
Siegel, Startseite, Malta
Die GGL hat ein eigenes Prüfsiegel für erlaubte Anbieter. Echte Anbieter zeigen es, kopierte Seiten leider auch. Ein Siegel ist ein Bild, und ein Bild beweist erst etwas, wenn es zu einem Eintrag in der Liste führt, den du selbst aufgerufen hast.
Erlaubte Anbieter müssen außerdem auf ihrer Startseite angeben, dass sie eine staatliche Erlaubnis haben, und auf die Behörde verweisen, die sie beaufsichtigt (§ 6e Abs. 3). Fehlt dieser Hinweis, ist das ein schlechtes Zeichen. Steht er da, ist es noch kein Beweis.
Und Malta?
Ein Sitz dort sagt weder, dass ein Anbieter unseriös ist, noch, dass er in Ordnung ist. Von den 36 erlaubten Anbietern für Online-Automaten sitzen 27 auf Malta, bei den Sportwetten 24 von 27, beim Poker alle fünf.
Eine maltesische Lizenz allein erlaubt in Deutschland aber nichts. Es zählt nur, ob die Domain auf der deutschen Liste steht.
Weitere Warnzeichen
Das Europäische Verbraucherzentrum nennt einige Anzeichen, bei denen sich der Blick in die Liste besonders lohnt:
- unklare Geschäftsbedingungen,
- ein lückenhaftes Impressum ohne Hinweis auf eine deutsche Erlaubnis,
- eine Seite ohne verschlüsselte Verbindung,
- Bonusbedingungen, die zu schön klingen,
- Zahlungsdienste, von denen du noch nie gehört hast.
Ein Zeichen kommt aus dem Werberecht dazu: Anzeigen für Online-Automaten, -Poker und -Casinospiele dürfen erlaubte Anbieter im Netz nur zwischen 21 und 6 Uhr schalten. Was sonst für Glücksspielwerbung gilt, fasst unsere Meldung zu den Werberegeln zusammen.
Keines dieser Zeichen beweist etwas, und dass sie fehlen, beweist auch nichts. Sicher bist du erst nach dem Blick in die Liste.
Quellen
Änderungsprotokoll
- Für Handys neu gegliedert: Prüfschritte und Nachweise als Listen, Zwischenüberschriften. Stand der Liste erneut geprüft (weiter 2. Oktober 2026).
- Zählung präzisiert: 99 Domain-Einträge für Online-Automaten.
- Erstveröffentlichung.