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18+ Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe: 0800 1 37 27 00 (kostenlos)

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GGL zur Glücksspielwerbung: Warum sie erlaubt ist und wo nicht

Fernseher und Smartphone zeigen Werbung mit Roulette, Karten und Megafon, eine Lupe prüft sie, draußen steht der Mond

Der 30. September war bundesweiter Aktionstag Glücksspielsucht. Sein Motto: „Suchtmittel Glücksspiel – Massive Werbung, wenig Schutz!“ Am selben Tag veröffentlichte die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ein ausführliches FAQ darüber, warum Glücksspielwerbung erlaubt ist. Das Timing kann man ungeschickt finden oder konsequent.

Die Begründung der GGL: Wer ohnehin spielen will, soll bei erlaubten, beaufsichtigten Anbietern landen. Dafür brauche es ein gewisses Maß an Werbung, und wie viel, hänge davon ab, wie riskant ein Spiel ist.

Wie gut diese Lenkung gelingt, ist umstritten, dazu mehr in unserer Meldung zur GGL-Bilanz. Für Anbieter ohne Erlaubnis ist die Sache einfacher: Werbung für sie ist immer verboten (§ 5 Abs. 7 GlüStV 2021). Ob ein Anbieter dazugehört, zeigt die GGL-Whitelist.

Die wichtigsten Grenzen für erlaubte Anbieter

Online-Automaten, Online-Poker, Online-Casinospiele Zwischen 6 und 21 Uhr täglich keine Werbung im Rundfunk und Internet (§ 5 Abs. 3)
Sportwetten Auf dem Sender, der ein Spiel live überträgt, keine Werbung für Wetten auf dieses Spiel, weder direkt davor noch währenddessen. Aktive Sportler und Funktionäre dürfen nicht mitwerben (§ 5 Abs. 3)
Im Stadion Nur Dachmarkenwerbung auf Trikots, Banden und ähnlichen Werbemitteln (§ 5 Abs. 4)
Inhalt Nicht übermäßig, nicht an Minderjährige oder gefährdete Gruppen gerichtet, kein Glücksspiel als Ausweg aus Geldsorgen, nichts, was wie ein redaktioneller Beitrag aussieht (§ 5 Abs. 2)
Affiliate-Links im Internet Nur eine feste Vergütung, kein Anteil an Umsatz, Einzahlungen oder Einsätzen der Spieler (§ 5 Abs. 6)
Gesperrte Spieler Persönlich adressierte Werbung ist tabu (§ 5 Abs. 5)

Auszug. Weitere Vorgaben stehen in den einzelnen Erlaubnissen.

Woran du unerlaubte Werbung erkennst

Eine Anzeige für Online-Automaten, -Poker oder -Casinospiele, die dir tagsüber im Netz begegnet, verdient einen zweiten Blick: Erlaubte Anbieter dürfen in dieser Zeit dort nicht dafür werben.

Für Sportwetten gilt die Sperrzeit nicht. Deshalb läuft deren Werbung auch am Nachmittag, nur eben nicht direkt vor oder während der Übertragung des Spiels, für das geworben wird.

Werbung über Influencer und Streams

Bekannte Gesichter beweisen nichts. Laut GGL taucht Werbung für unerlaubtes Glücksspiel zunehmend auf TikTok und Instagram auf, oft über Influencer und Streamer. Wer so wirbt, kann sich strafbar machen (§ 284 Abs. 4 StGB), wer über einen solchen Link spielt, ebenfalls (§ 285 StGB).

Schon ein Casino-Stream kann Werbung sein. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat 2024 bestätigt, dass die GGL Streams so einstufen darf (3 M 105/24). Was droht, wenn jemand eine Untersagung ignoriert, zeigt das Zwangsgeld von 250.000 € gegen den Rapper Capital Bra.

Google-Anzeigen und Hinweise an die GGL

Bei Suchmaschinen ist der Weg enger geworden: Seit September 2024 dürfen über Google Ads in Deutschland nur noch erlaubte Glücksspielanbieter werben, so die GGL.

Hinweise auf unerlaubte Werbung und auf Verstöße erlaubter Anbieter nimmt die Behörde über ihr Hinweisgebersystem entgegen. Wie du einen Hinweis abgibst, erklärt unser Ratgeber zur GGL.

Hilfe bei Glücksspielproblemen bietet die GGL nicht. Dafür gibt es Beratungsstellen, die wir unter Verantwortungsvolles Spielen & Hilfe gesammelt haben.

Was bedeutet das für dich?

Werbung ist kein Gütesiegel. Ein bekannter Influencer oder viele Anzeigen machen einen Anbieter nicht legal.

Quellen

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