Glücksspielwerbung: Capital Bra muss Zwangsgeld vorerst zahlen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat es im Eilverfahren abgelehnt, die Vollstreckung eines Zwangsgelds von 250.000 € gegen den Rapper Capital Bra auszusetzen. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur, die am 16. Oktober darüber berichtete.
Legal Tribune Online liegt der Beschluss vor und nennt Datum und Aktenzeichen: 15. Oktober 2026, VG 4 L 378/26. Eine Pressemitteilung des Gerichts gibt es bisher nicht. Sobald der Beschluss veröffentlicht ist, verlinken wir ihn hier.
Warum die GGL ein Zwangsgeld verhängt hat
Festgesetzt hat das Zwangsgeld die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Nach ihren Angaben hat sich der Musiker wiederholt beim Spielen in unerlaubten Online-Casinos gefilmt und die Aufnahmen in Livestreams und Videos gezeigt.
Auf Anhörung und Untersagung reagierte er laut Behörde nicht. Im April ließ sie ihm den Bescheid bei einem Konzert in Wiesbaden durch die Polizei zustellen.
Dass schon das Streamen eigener Runden als Werbung gilt und ein Gericht das bestätigt hat, steht in unserer Meldung zu den Werberegeln.
Was entschieden ist und was nicht
Entschieden ist damit nur, dass das Zwangsgeld vorerst vollstreckt werden darf. Laut dpa sind die Fristen verstrichen und die Zahlung ist fällig. Offen ist der Rest:
- Beschwerde: Sein Anwalt hat laut LTO Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angekündigt.
- Hauptsache: Ob die Untersagung der GGL rechtmäßig ist, klärt erst die Klage (VG 4 K 379/26). Dafür gibt es nach Auskunft des Gerichts noch keinen Termin.
Geklagt hatte der Rapper zunächst in Halle, wo die GGL ihren Sitz hat. Das dortige Verwaltungsgericht gab den Fall nach Berlin ab, wo er gemeldet ist.
Die Sicht seines Anwalts
Sein Anwalt hält die Bescheide nach Medienberichten für rechtswidrig und beruft sich auf EU-Recht. Sein Mandant mache derzeit keine Glücksspielwerbung und plane auch keine Werbepartnerschaften.
Was bedeutet das für dich?
Für Spieler ändert die Entscheidung nichts. Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, spielt illegal, ganz gleich, wie bekannt der Streamer ist, der ihn zeigt.