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Magazin · Regulierung

Warum Gesellschaftswetten verboten sind

Gesellschaftswetten sind verboten, weil in Deutschland nur Wetten auf Sport und Pferderennen erlaubt werden können. Auf eine Wahl, den Eurovision Song Contest oder ein Kriegsende darf niemand Wetten anbieten, auch nicht als Prognosemarkt im Netz. Und von hier aus mitzuwetten ist verboten, egal wie gut du dich auskennst.

Zwei Wettscheine: einer mit Fußball und Haken, einer mit Wahlurne und Fernseher, quer darüber ein Absperrband
Von Moritz Scharf Aktualisiert am

Geprüft am Rechtsstand: § 3 GlüStV 2021 · §§ 284, 285 StGB

Auf einen Blick

  • Erlaubnisfähig sind in Deutschland nur Sportwetten und Pferdewetten.
  • Wetten auf Wahlen, Urteile, das Wetter oder Fernsehshows sind illegal, auch wenn sie als Markt mit Anteilen auftreten.
  • Wer von Deutschland aus mitmacht, kann sich strafbar machen und hat keinen rechtlichen Schutz, wenn das Geld nicht kommt.

Was zu den Gesellschaftswetten zählt

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder fasst den Begriff weit: Gesellschaftswette ist alles, was weder Sport- noch Pferdewette ist. Ihre Beispiele:

  • Wahlen und Gerichtsurteile,
  • Naturkatastrophen, das Wetter und die Wirtschaft,
  • Preisverleihungen wie die Oscars und der Eurovision Song Contest,
  • Fernsehshows wie das Dschungelcamp,
  • Hochzeiten und Trennungen von Prominenten.

Auch wenn du seit Jahren richtig tippst, wer Dschungelkönig wird: Geld darfst du darauf nicht setzen.

Was ist ein Prognosemarkt?

Eine Wette in anderer Verpackung. Statt einer Quote kaufst du Anteile an einem Ausgang, etwa „Kandidatin A gewinnt“, und der Preis soll zeigen, wie wahrscheinlich das ist.

Tritt der Ausgang ein, zahlt der Anteil aus, sonst ist das Geld weg. Rechtlich ändert die Verpackung nichts: Für die GGL sind auch diese Angebote unerlaubtes Glücksspiel.

Warum Wissen hier nicht zählt

Weil der Staatsvertrag Wetten auf künftige Ereignisse immer als Glücksspiel behandelt. Das naheliegende Gegenargument, auf einem Prognosemarkt zähle doch Wissen, hat er damit vorweggenommen.

Hängt der Gewinn vom ungewissen Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses ab, gilt das „in jedem Fall“ als Zufall. Wetten gegen Geld auf solche Ereignisse sind ausdrücklich Glücksspiele (§ 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 GlüStV 2021).

Wie gut du die Umfragen liest, spielt also keine Rolle.

Welche Wetten erlaubt werden können

Nur zwei Arten (§ 3 Abs. 1 Satz 4 bis 6):

  • Sportwetten zu festen Quoten. Ein Sportereignis ist laut Gesetz ein „sportlicher Wettkampf zwischen Menschen nach definierten Regeln“.
  • Wetten auf öffentliche Pferderennen.

Warum gerade Sport?

Die GGL begründet die Grenze mit der Manipulationsgefahr. Viele gesellschaftliche Ereignisse seien unklar, schwer neutral zu bewerten oder von den Beteiligten selbst zu beeinflussen. Sportergebnisse dagegen ließen sich objektiv messen und stünden unter öffentlicher Beobachtung.

Dass auch im Sport Spiele verschoben werden, weiß der Gesetzgeber. Der Schutz der sportlichen Integrität steht sogar unter den Zielen des Vertrags (§ 1). Die Linie hat er trotzdem genau dort gezogen.

Was dir passieren kann

Wer trotzdem mitwettet, kann sich strafbar machen (§ 285 StGB). Wer solche Wetten anbietet, vermittelt oder bewirbt, ebenfalls.

Dazu kommen die praktischen Risiken, die die GGL aufzählt:

  • Behält der Anbieter einen Gewinn ein oder sperrt dein Konto, hast du keinen rechtlichen Schutz.
  • Ob ein Ergebnis korrekt festgestellt oder gar beeinflusst wurde, kannst du kaum prüfen.
  • Eine echte Alters- und Identitätsprüfung fehlt oft.

Was du bei einem nicht ausgezahlten Gewinn überhaupt tun kannst, haben wir unter Gewinn nicht ausgezahlt zusammengefasst.

Und die Wette mit dem Schwager?

Die ist kein Fall für die Staatsanwaltschaft, solange sie privat bleibt. Strafbar ist nur öffentliches Glücksspiel, und der Kasten Bier auf den Wahlausgang ist das nicht.

Anders kann es aussehen, wenn ein Verein oder eine feste Runde regelmäßig solche Wetten veranstaltet. Wo die Grenze verläuft, zeigt das Beispiel der privaten Pokerrunde. Und ein Tippspiel ganz ohne Einsatz ist von vornherein kein Glücksspiel.

Die Prozente in den Nachrichten

Liest du, ein Prognosemarkt sehe einen Kandidaten bei 60 Prozent, ist das kein Rechtsverstoß der Redaktion. Medien dürfen über solche Einschätzungen berichten, sagt die GGL.

Sie bittet nur darum, dazuzuschreiben, dass Gesellschaftswetten in Deutschland nicht erlaubnisfähig sind. Hiermit erledigt.

Quellen