
Spielbank Erfurt: Warum Thüringen keine hat
Seit Ende November 2014 hat Thüringen keine Spielbank. Warum das Haus in Erfurt nie wirtschaftlich lief und was das Land seit 2022 dürfte.
Geprüft 2.11.2026
Magazin · Regulierung
Die Spielbankabgabe legt jedes Land selbst fest. In der untersten Stufe sind es 25 % bis 55 % dessen, was die Spieler verlieren, in der höchsten bis zu 80 %.
Dazu kommen fast überall weitere Abgaben. Seit 2024 soll eine Ausgleichsabgabe sicherstellen, dass keine Spielbank weniger zahlt als bei normaler Besteuerung.
Geprüft am Rechtsstand: Spielbankgesetze der 16 Länder (Stand 01.11.2026) · Beschluss (EU) 2025/317
Spielbankgesetze der Länder, Stand 1. November 2026
Spielbanken zahlen keine Gewerbesteuer, keine Körperschaft- oder Einkommensteuer und keine örtliche Vergnügungsteuer. An deren Stelle treten die Spielbankabgabe und weitere Leistungen, so beschreibt es die Thüringer Landesregierung.
Die Befreiung von Bundessteuern geht auf eine Verordnung über öffentliche Spielbanken von 1938 zurück. Die Landesgesetze verweisen bis heute darauf, etwa § 39 des Landesglücksspielgesetzes in Baden-Württemberg.
Bemessen wird die Abgabe am Bruttospielertrag: Einsätze minus ausgezahlte Gewinne. Die Umsatzsteuer, die eine Spielbank zahlt, ziehen die meisten Länder von der Abgabe ab.
Zusätzliche Prozente vom Bruttospielertrag oder ein Anteil am Gewinn des Betreibers. Baden-Württemberg verlangt neben der Abgabe 15 % des Bruttospielertrags und 95 % des bereinigten Jahresergebnisses.
Hessen erhebt neben der Spielbankabgabe zusätzliche Leistungen von 40 % bis 50 %. Zusammen sind es dort in jeder Stufe 75 %.
Die Prozente beziehen sich auf den Bruttospielertrag eines Jahres, die Angaben zum Gewinn auf das Jahresergebnis des Betreibers. Dazu kann in fast allen Ländern die Ausgleichsabgabe kommen.
| Land und Spielbankabgabe | Dazu |
|---|---|
| Baden-Württemberg 30 %, über 25 Mio. € 35 % | 15 % weitere Leistung, 95 % des Gewinns |
| Bayern 25 %, über 25 Mio. € 30 % | keine, der Freistaat betreibt selbst |
| Berlin 30 %, über 10 Mio. € 35 % | 10 % bis 15 % weitere Leistung, 85 % bis 91 % des Gewinns |
| Brandenburg 25 % bis 60 % in fünf Stufen | keine |
| Bremen 30 % | 20 % weitere Leistung |
| Hamburg 55 % | 25 % Sonderabgabe, dazu die Hälfte des übrigen Gewinns |
| Hessen 25 % bis 35 % in drei Stufen | 50 % bis 40 % zusätzlich |
| Mecklenburg-Vorpommern 25 % bis 80 % in fünf Stufen | 50 % des Gewinns |
| Niedersachsen 50 % nach Freibeträgen je Spieltag | 10 % bis 25 % Zusatzabgabe, Abgabe auf den Gewinn |
| Nordrhein-Westfalen 30 %, über 15 Mio. € 40 % | 15 % zusätzlich, 35 % des Gewinns |
| Rheinland-Pfalz 40 % auf alles über 1,5 Mio. € | 10 % bis 40 % weitere Leistung, 50 % bis 85 % des Gewinns |
| Saarland 27 %, über 45 Mio. € 37 % | 12 % weitere Leistung, 50 % bis 80 % des Gewinns |
| Sachsen 35 % bis 55 % in vier Stufen | 50 % bis 85 % des Gewinns |
| Sachsen-Anhalt 25 % bis 50 % in vier Stufen | 40 % des Gewinns |
| Schleswig-Holstein 30 %, über 10 Mio. € 40 % | 10 % bis 15 % auf Automaten |
| Thüringen keine Spielbank geöffnet | – |
Die Grenzen gelten je nach Land für jede Spielbank einzeln oder für alle Häuser eines Betreibers zusammen. Viele Länder dürfen die Sätze senken, etwa für neu eröffnete Häuser. Die Fundstellen stehen unten auf der Seite.
Auf dem Papier in Hamburg: 55 % vom ersten Euro an, dazu 25 % Sonderabgabe, solange dem Betreiber ein Gewinn von 2,5 % des Bruttospielertrags bleibt.
Die höchste einzelne Stufe hat Mecklenburg-Vorpommern: 80 % auf alles, was eine Spielbank im Jahr über 10 Mio. € einnimmt.
Im Juni 2024 hat die EU-Kommission die Sonderregeln aller 16 Länder als staatliche Beihilfen eingestuft. Deutschland habe sie eingeführt, ohne die Pflicht zu beachten, Beihilfen vorher bei der Kommission anzumelden (Art. 108 Abs. 3 AEUV).
Das Argument: Die Abgaben könnten in manchen Fällen niedriger ausfallen als die normalen Steuern. Dieser mögliche Vorteil gegenüber anderen Unternehmen, besonders gegenüber Spielhallen, sei nicht gerechtfertigt. Ob er sich tatsächlich verwirklicht, sei unerheblich.
Spätestens für das Steuerjahr 2025 musste Deutschland neue Regeln in Kraft setzen. So geben es die Landtagsdrucksachen aus Niedersachsen und Thüringen wieder, die den Beschluss (EU) 2025/317 zitieren.
Eine Vergleichsrechnung für jedes Jahr: Die Spielbank rechnet aus, was sie ohne ihre Steuerbefreiungen zahlen müsste, mit dem höchsten Ertragsteuersatz und der örtlichen Vergnügungsteuer. Liegt das über ihren Abgaben, zahlt sie die Differenz.
Hamburg hatte die Regel schon zum 1. Januar 2024 eingeführt, die Kommission wertete die Hamburger Fassung deshalb nicht mehr als Beihilfe. Die anderen Länder haben nachgezogen, inzwischen steht sie in allen 16 Landesgesetzen. In Hessen heißt sie Mindestbesteuerung.
In Niedersachsen gilt sie seit dem 1. Januar 2025. Die Regierungsfraktionen rechneten 2024 nur bei sehr niedrigen Erträgen damit, dass sie anfällt, etwa nach einem Betreiberwechsel.
Thüringen hat sein Gesetz im September 2025 geändert, rückwirkend zum 1. Januar 2025, obwohl dort seit 2014 keine Spielbank mehr geöffnet hat (warum).
Ein Teil geht an die Gemeinden, in denen die Spielbanken stehen. Für den Rest schreiben viele Gesetze einen Zweck vor:
In Bayern und Brandenburg höchstens 15 % des Bruttospielertrags, in Mecklenburg-Vorpommern 15 % der Abgaben. Rheinland-Pfalz deckelt den Anteil bei 125 € je Einwohner.
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