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Magazin · Lotto

Lottogewinn abholen: Wie lange hast du Zeit?

Deinen Lottogewinn abholen kannst du in der Regel drei Jahre lang. Eine feste Frist steht in den Teilnahmebedingungen für LOTTO 6aus49 nicht, es gilt die gesetzliche Verjährung.

Wer nie kommt, verliert den Gewinn. Das Geld fließt dann zum Beispiel in Sonderauslosungen.

Lottoschein mit sechs Kreuzen und Spielquittung, daneben eine Sanduhr, die fast abgelaufen ist, dahinter ein Kalender mit durchgestrichenen Wochen
  • Teilnahmebedingungen aus fünf Ländern gelesen
Von Moritz Scharf Aktualisiert am

Geprüft am Rechtsstand: §§ 195, 199 BGB · Teilnahmebedingungen LOTTO 6aus49 der Länder

Wie lange du einen Lottogewinn abholen kannst

Drei Jahre sind die Regel. Die Teilnahmebedingungen, die wir aus fünf Ländern gelesen haben, setzen keine eigene Frist. Sie verweisen auf die gesetzlichen Regeln zur Verjährung.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verjährt ein Anspruch in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gewinn entstanden ist und du davon wusstest oder ohne grobe Fahrlässigkeit hättest wissen müssen (§ 199 BGB).

Für eine Ziehung im Oktober 2026, von der du gleich erfährst, hieße das: Zeit bis Ende 2029. Ob du von dem Gewinn wusstest oder nicht, nach zehn Jahren ist in jedem Fall Schluss.

Gilt nicht eine Frist von 13 Wochen?

Nein, jedenfalls nicht in den Regelwerken, die wir gelesen haben. Kurze Fristen gibt es dort nur für die Kundenkarte: Holst du einen Gewinn nicht ab, wird er nach einigen Wochen von selbst überwiesen.

Prüf deine Zahlen trotzdem nach jeder Ziehung. Wer die Quittung erst Jahre später wiederfindet, muss sie noch lesbar vorlegen können.

Wo du deinen Gewinn bekommst

Kleine Gewinne zahlt die Annahmestelle gegen die Spielquittung aus, größere überweist die Lottogesellschaft. Wo die Grenze liegt, regelt jedes Land selbst:

Auszahlung in der Annahmestelle
LandAnnahmestelleDarüber
Berlinbis 500 € in jeder AnnahmestelleÜberweisung, über 5.000 € mit Namen
Niedersachsenbis 500 €, auch in der ZentraleÜberweisung
Nordrhein-Westfalenbar bis 250 €, nach Ermessen bis 1.000 €Überweisung, über 20.000 € über die Lottogesellschaft
Thüringenbis 1.000 € in jeder AnnahmestelleÜberweisung, mit Namen

In Niedersachsen muss die Annahmestelle nur Gewinne bis 25 € sofort auszahlen. Bis 500 € darf sie die Auszahlung vorübergehend ablehnen.

Gewinne über 100.000 € in den drei obersten Gewinnklassen werden eine Woche nach der Ziehung fällig, am zweiten bundesweiten Werktag. So steht es in allen fünf Regelwerken.

Und wenn ich online gespielt habe?

Dann musst du nichts abholen. Die Lottogesellschaft überweist den Gewinn auf das Konto, das du in deinem Kundenkonto angegeben hast.

Steuern fallen auf den Gewinn nicht an. Warum das so ist, erklärt unser Ratgeber Gewinne und Steuern.

Wenn die Spielquittung weg ist

Dann wird es schwierig. Gewinne gibt es nur gegen eine gültige Spielquittung. Fehlt die Nummer darauf oder ist sie unlesbar, besteht nach den Teilnahmebedingungen kein Anspruch auf Auszahlung.

Eine Regel für eine ganz verlorene Quittung haben wir in keinem der fünf Regelwerke gefunden. Umgekehrt darf die Lottogesellschaft an jeden zahlen, der die Quittung vorlegt, solange sie nicht weiß, dass er nicht berechtigt ist.

Behandle die Quittung also wie Bargeld.

Hilft eine Kundenkarte?

Ja, wenn ein Konto für sie hinterlegt ist. Holst du einen Gewinn nicht ab, überweist die Lottogesellschaft ihn dorthin: in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nach fünf Wochen, in Berlin Gewinne bis 500 € nach zehn Wochen.

Was mit Gewinnen passiert, die niemand abholt

Sie verfallen, sobald der Anspruch verjährt ist. Was dann mit dem Geld geschieht, regeln die Teilnahmebedingungen unterschiedlich genau:

  • Niedersachsen: Gewinne über 100.000 € finanzieren Sonderauslosungen im Deutschen Lotto- und Totoblock. Kleinere gehen in landesweite Sonderauslosungen, berechtigte Reklamationen und Härtefälle.
  • Nordrhein-Westfalen: Nicht abgeholte und unzustellbare Gewinne fließen in einen Ausgleichsfonds.
  • Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen: Die Regeln erlauben Sonderauslosungen mit verfallenen Gewinnen. Mehr steht dort nicht.

In Niedersachsen bleibt das Geld damit bei den Spielern, nur bei anderen.

Warum es Lotto in Deutschland nur bei den Lottogesellschaften der Länder gibt, steht in unserem Stück zum Lottomonopol.

Quellen