
Spielbank Erfurt: Warum Thüringen keine hat
Seit Ende November 2014 hat Thüringen keine Spielbank. Warum das Haus in Erfurt nie wirtschaftlich lief und was das Land seit 2022 dürfte.
Geprüft 2.11.2026
Magazin · Regulierung
Das Lottomonopol gibt es, weil die Länder Lotto selbst in der Hand behalten wollen, mit dem Argument, so seien Spieler am besten geschützt. Der Europäische Gerichtshof hat diese Begründung 2010 verworfen, das Monopol steht trotzdem: Ein Spiel mit zwei Ziehungen pro Woche gilt dem Gesetzgeber als wenig suchtgefährlich.
Geprüft am Rechtsstand: §§ 1, 10 GlüStV 2021 · EuGH C-316/07 (2010), C-336/14 (2016), C-440/23 (2026)
Eigene Rechnung aus der Jahresbilanz 2025 des Deutschen Lotto- und Totoblocks (5. Januar 2026), gerundet
Angefangen hat es am 9. Oktober 1955 im Hamburger Hotel Mau, als zum ersten Mal sechs aus 49 Kugeln rollten. 71 Jahre später gibt es Lotto immer noch nur bei 16 Gesellschaften, an denen die Länder unmittelbar oder mittelbar maßgeblich beteiligt sind.
Den Deutschen Lotto- und Totoblock gründeten die Landesgesellschaften 1959, die ostdeutschen kamen 1992 dazu. Seither spielen alle nach einem gemeinsamen Spielplan und legen Einsätze und Gewinne zusammen. Deshalb zahlt ein Fünfer in Kiel dasselbe wie in München.
Heute regelt das § 10 des Glücksspielstaatsvertrags, den unser Ratgeber zum Staatsvertrag einordnet. Selbst die Klassenlotterie darf nur eine gemeinsame Anstalt aller Länder veranstalten (§ 10 Abs. 3). Wer welche Lotterie anbieten darf, ordnet unser Ratgeber zu Lotterien.
Die Begründung steht in § 1 des Staatsvertrags, und die Lotteriegesellschaften zitieren sie gern:
Die Logik dahinter: Ein Anbieter in öffentlicher Hand muss nicht um jeden Preis wachsen.
Dazu kommt das Geld. 3,3 Milliarden Euro gingen 2025 nach Angaben des Blocks an Haushalte und Gemeinwohl, rund neun Millionen Euro am Tag.
Am 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof diese Begründung für Deutschland verworfen. Das staatliche Monopol auf Sportwetten und Lotterien verfolge den Schutz vor Spielsucht „nicht in kohärenter und systematischer Weise“ (C-316/07 u. a.).
Das Gericht nannte zwei Gründe:
Wer vor Sucht schützen will, kann nicht gleichzeitig dafür trommeln.
Die Länder bauten um, zuerst bei den Sportwetten. Der Staatsvertrag von 2012 enthielt eine Experimentierklausel mit 20 Konzessionen für private Wettanbieter, befristet auf sieben Jahre.
Bis Mitte 2015 war keine einzige vergeben, und der EuGH stellte 2016 fest, dass das alte Monopol in der Praxis einfach weiterlief (C-336/14).
Heute stehen private Anbieter von Sportwetten, Online-Automaten und Online-Poker mit Erlaubnis auf der Whitelist der GGL. Das Lotteriemonopol hat jede Fassung überstanden.
Weil der Gesetzgeber Lotterien mit wenigen Ziehungen für wenig suchtgefährlich hält. Wer sechs Zahlen ankreuzt, wartet bis Mittwoch oder Samstag auf das Ergebnis. Am Online-Automaten muss ein Spiel im Schnitt nur fünf Sekunden dauern.
Der Staatsvertrag zieht daraus selbst die Konsequenz: Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche sind von der Sperrdatei OASIS und vom monatlichen Einzahlungslimit ausgenommen. Wie weit eine Spielersperre reicht, erklären wir gesondert.
Ihr Verbot hielt vor Gericht. Im April 2026 hat der EuGH bestätigt, dass das deutsche Verbot von Online-Casinospielen und Zweitlotterien aus dem Staatsvertrag von 2012 mit dem EU-Recht vereinbar war (C-440/23).
Zweitlotterien sind Wetten auf den Ausgang einer staatlichen Ziehung bei einem anderen Anbieter, meist mit Sitz im Ausland.
Für dich als Spieler hat das Modell einen Haken. Von einem Euro Einsatz kamen 2025 im Schnitt 48 Cent als Gewinn zurück, eine Auszahlungsquote von gut 48 %.
Am Roulettetisch sind es auf lange Sicht 97,30 Cent, wie wir im Roulette-Ratgeber vorrechnen.
1 zu 139.838.160 im Lotto 6aus49, für sechs Richtige plus Superzahl. Beim Eurojackpot ist es exakt dieselbe Zahl.
Und ausgerechnet hier prüft dich niemand gegen die Sperrdatei. Der Staat begründet das mit dem geringen Suchtrisiko. Ein gutes Geschäft für Spieler wird Lotto dadurch nicht, ein gutes für die Länder schon.
Wer doch gewinnt, hat zum Abholen mehr Zeit als oft gedacht: in der Regel drei Jahre.