Zum Inhalt springen

18+ Glücksspiel kann süchtig machen. Hilfe: 0800 1 37 27 00 (kostenlos)

News In Beratung Regulierung

Netzsperren-Staatsvertrag: 12 von 16 Ländern haben zugestimmt

Regal mit sechzehn Fächern: zwölf mit versiegelten Urkunden, vier leer, davor ein Netzwerkstecker an einer kleinen Schranke

Zwölf der 16 Länder haben der zweiten Änderung des Glücksspielstaatsvertrags zugestimmt. Das ergibt unsere Durchsicht der Landtagsprotokolle und Gesetzblätter mit Stand 24. Oktober.

Zuletzt war der Thüringer Landtag an der Reihe: Er stimmte am 8. Oktober zu, ohne Gegenstimme. Was der Änderungsvertrag regelt, vor allem die Sperren über Internetanbieter, steht in unserer Meldung vom 23. Oktober.

Für das Inkrafttreten zählt nur das letzte Land. Der Vertrag tritt am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft, so steht es in Artikel 2.

Eine Frist, bis wann alle fertig sein müssen, enthält er nicht. Bis dahin fehlt der GGL die Grundlage, Internetzugangsanbieter in die Pflicht zu nehmen.

Drei Landtage haben noch nicht abgestimmt

Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung hat die Zustimmung am 8. September beantragt. Nach der ersten Lesung am 16. September ging der Antrag in den Hauptausschuss. Bis zur letzten Plenarsitzung vor den Herbstferien, am 15. Oktober, kam er nicht zurück ins Plenum.

Schleswig-Holstein

Am längsten liegt der Entwurf in Kiel. Schleswig-Holstein hat den Vertrag am 18. März unterschrieben, die Landesregierung legte ihr Zustimmungsgesetz am 22. April vor.

Seitdem ist es im Innen- und Rechtsausschuss, eine Beschlussempfehlung gab es bis Mitte Oktober nicht.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat seinen Gesetzentwurf erst am 13. Oktober an den Landtag geschickt.

Und das Saarland?

Für das Saarland haben wir weder einen Entwurf noch einen Beschluss gefunden. Das heißt nicht, dass es keinen gibt. Wir tragen den Stand nach, sobald wir ihn belegen können.

Zustimmung der 16 Länder

Sachsen Landtag stimmte am 12. Mai zu, Gesetz vom 3. Juni 2026
Sachsen-Anhalt Landtag stimmte am 20. Mai zu, Verkündung noch nicht gefunden
Berlin Gesetz vom 11. Juni, Gesetzblatt vom 24. Juni
Mecklenburg-Vorpommern Landtag stimmte am 1. Juli zu, Gesetz vom 9. Juli, Gesetzblatt vom 22. Juli
Brandenburg Gesetz vom 3. Juli, Gesetzblatt vom 6. Juli
Bayern Staatsvertrag am 13. Juli bekannt gemacht, Gesetzblatt vom 14. August
Bremen Bürgerschaft stimmte in zweiter Lesung zu (36. Sitzung, ohne Aussprache), Verkündung noch nicht gefunden
Hessen Gesetz vom 3. September, Gesetzblatt vom 9. September
Hamburg Gesetz vom 9. September, Gesetzblatt vom 25. September
Niedersachsen Landtag stimmte am 9. September zu, Gesetz vom 10. September, Gesetzblatt vom 15. September
Baden-Württemberg Landtag stimmte am 30. September zu, verkündet am 13. Oktober
Thüringen Landtag stimmte am 8. Oktober einstimmig zu, Verkündung noch nicht gefunden
Nordrhein-Westfalen Offen: Antrag der Landesregierung vom 8. September, erste Lesung am 16. September, seitdem im Hauptausschuss
Schleswig-Holstein Offen: Gesetzentwurf vom 22. April, seitdem im Innen- und Rechtsausschuss
Rheinland-Pfalz Offen: Gesetzentwurf vom 13. Oktober, erste Lesung am 28. Oktober, seitdem im Innen- und Rechtsausschuss
Saarland Weder Entwurf noch Beschluss gefunden

Eigene Recherche in Landtagsdokumenten und Gesetzblättern, Stand 24. Oktober 2026, Rheinland-Pfalz 29. Oktober. „Verkündung noch nicht gefunden“ heißt: Das Parlament hat zugestimmt, das Gesetz haben wir im Gesetzblatt noch nicht gesehen.

Rheinland-Pfalz nennt in der Begründung seines Entwurfs ein Ziel: Die Änderungen sollen umgesetzt sein, bevor die Länder Ende 2026 ihren Bericht zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags vorlegen.

Knapp wird das. Mainz hat den Entwurf am 28. Oktober in erster Lesung an den Innenausschuss überwiesen (Nachtrag vom 29. Oktober, mehr dazu). Beschlossen ist er dort so wenig wie in Düsseldorf und Kiel. Danach muss jedes Land noch seine Urkunde hinterlegen.

Was im Oktober sonst geschah, fasst unser Monatsrückblick zusammen.

Was bedeutet das für dich?

Vorerst nichts. Bis das letzte Land zugestimmt und seine Urkunde hinterlegt hat, bleibt es bei den bisherigen Regeln, und einen Termin dafür gibt es nicht. Ob ein Angebot erlaubt ist, hängt ohnehin nicht davon ab, ob es bei dir lädt, sondern von der Erlaubnis.

Quellen

Story-Verlauf

Zweite Änderung des Glücksspielstaatsvertrags

3 Meldungen, älteste zuerst

  1. Netzsperren: Baden-Württemberg hat der GlüStV-Änderung zugestimmt
  2. Netzsperren-Staatsvertrag: 12 von 16 Ländern haben zugestimmt

  3. Rheinland-Pfalz: Landtag fordert mehr Einsatz gegen illegales Glücksspiel
Alle Meldungen zu „Zweite Änderung des Glücksspielstaatsvertrags“

Weitere News

Alle News